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Regulierung des Marktes

Mit dem Abfallbeseitigungsgesetz wurden erst seit 1972 überhaupt bundesweit einheitliche Bestimmungen für die Entsorgung eingeführt. Inzwischen gibt es für die Branche klare Regeln, die den Wettbewerb, Verbraucher und Umwelt schützen sollen.

Zum Schutz der Umwelt sollen laut Gesetz in Deutschland nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Produzenten beitragen (Foto: stock.adobe.com)

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Gesetz der deutschen Abfallwirtschaft. Ziel des Gesetzes ist es, eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Entsorgung der Abfälle zu regeln und mit deren Wiederverwertung Rohstoffe zu sichern. Dazu stellt es eine Hierarchie auf, die nach den Grundsätzen „Vermeiden, Verwerten Entsorgen“ funktioniert.

Wichtigstes Element ist die Abfallvermeidung, also die Wiederverwendung von Erzeugnissen, die Verlängerung ihrer Lebensdauer, oder der Verzicht auf Materialien, die bei ihrer späteren Entsorgung Schadstoffe enthalten. Schritt zwei ist die Vorbereitung auf die Wiederverwendung, das heißt die Sortierung, Reinigung und notfalls Reparatur von Materialien, die dann für denselben Zweck wiederverwendet werden können, für den sie ursprünglich hergestellt wurden. An dritter Stelle steht das Recycling. Damit sind Verfahren gemeint, mit denen Materialien auch für neue Zwecke aufbereitet werden. An vierter Stelle steht die Verwertung. Meist ist damit die Energiegewinnung aus Abfall gemeint. Erst ganz zuletzt soll die Beseitigung von Abfällen erfolgen, also die Lagerung oder Verbrennung.

Ein weiterer Grundsatz des KrWG ist die so genannte Produktverantwortung: Es nimmt die Hersteller in die Pflicht, so zu produzieren, dass möglichst wenig Abfälle bei oder nach dem Gebrauch ihrer Produkte entstehen und sicherzustellen, dass Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. Dazu müssen sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und sind für ihre Rücknahme verantwortlich.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

Verpackungsgesetz: Das Verpackungsgesetz löste Anfang 2019 die vorhergehende Verpackungsverordnung als Rechtsgrundlage für die Entsorgung von Verpackungsabfällen ab. Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen, um die Umwelt möglichst wenig durch Verpackungsabfälle zu belasten.

Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber, sich in der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zusammen zu schließen, die für die Organisation, die Umsetzung und die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. Neben der Registrierung bei der ZSVR müssen sie sich zugleich an einem der verschiedenen Dualen Systeme beteiligen. Gegen eine Gebühr erwerben sie bei dem jeweiligen Anbieter eine Lizenz und übertragen ihm damit die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung der Verpackungen. Die Zahlungspflicht soll Hersteller zur Vermeidung von Verpackungen bewegen.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/

Batteriegesetz: Das Batteriegesetz kümmert sich speziell um den Verkauf und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Ein eigenes Gesetz ist wegen der höheren Schadstoffbelastung, die von Batterien gegenüber herkömmlichem Hausmüll ausgeht, notwendig. Das Batteriegesetz legt eine Höchstgrenze des Quecksilber- und Cadmiumgehalts beim Verkauf neuer Batterien fest. Beim Quecksilber darf der Anteil nicht mehr als 0,0005 Prozent des Gesamtgewichts ausmachen, bei Cadmium 0,0002 Prozent.

Zugleich erlegt das Gesetz Handel, Herstellern und Verbrauchern Pflichten bei der Entsorgung auf: Die Hersteller von Batterien dürfen diese nur in Umlauf bringen, wenn eine Rückgabemöglichkeit sichergestellt ist, Vertreiber von Batterien sind verpflichtet Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und Verbraucher müssen Altbatterien an den eingerichteten Rückgabestellen abgeben. Seit 2016 gilt eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent als Zielvorgabe des Batteriegesetzes.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/battg/BJNR158210009.html